FAQ zur .eu-Domain

Häufige Fragen zur .eu-Domain

Letztes Update: 07.04.2006


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Häufige Fragen zur .eu-Domain

A.1 Wer kann .eu-Domains registrieren?

A.2 Was kostet die Registrierung einer .eu-Domain?

A.3 Wie und wann kann ich .eu-Domains registrieren?

A.4 Welche Zeichen und Namen sind für .eu-Domains zulässig?

A.5 Können .eu-Domains mit Umlauten ("ä ö ü") registriert werden?

Werden Ihre Fragen in dieser FAQ nicht beantwortet, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kundenberater oder telefonisch an 01801-639633 (Citytarif) oder per E-Mail an vertrieb@tro.net.

Häufige Fragen zur .eu-Domain

 

1. Wer kann .eu-Domains registrieren?

Die EU-Verordnungen Nr. 733/2002 und Nr. 874/2004 nennen folgende Antragsberechtigte für die Registrierung von einer oder mehreren .eu-Domains:

Unternehmen, die ihren satzungsgemäßen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben oder

in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen, unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder

natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

Hinweis: Dies bedeutet, dass z.B. Unternehmen oder Privatpersonen aus der Schweiz nicht grundsätzlich zur Registrierung von .eu-Domains berechtigt sind.

2 Was kostet die Registrierung von .eu-Domains?

tro:net bietet die Registrierung und Bereithaltung (DNS-Service) einer .eu-Domain zum Preis von 30,00 EUR pro Jahr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bei automatischer Verlängerung an. Die Gebühr wird ausschließlich nach einer erfolgreichen Registrierung fällig.

3 Wie und wann kann ich .eu-Domains registrieren?

Die allgemeine Registrierung von .eu-Domains hat am 7. April 2006 beginnen (Landrush). Die Registrierung erfolgt nach dem "Windhundprinzip", das heißt eine Domain wird demjenigen Antragsberechtigten zugewiesen, dessen Antrag als erster bei der Registrierungsstelle eingegangen ist.

Markeninhaber und Inhaber sonstiger Rechte konnten bereits ab dem 7. Dezember 2005 - also vor dem Beginn der allgemeinen Registrierungsmöglichkeit (Landrush) - an der so genannten Sunrise Period teilnehmen, um ihren Anspruch auf .eu-Domains frühzeitig anzumelden.

4 Welche Zeichen und Namen sind für .eu-Domains zulässig?

.eu-Domains können 2-63 Zeichen umfassen, wobei nur die Buchstaben "a-z", die Ziffern "0-9" und der Bindestrich zugelassen sind. Namen dürfen nicht mit einem Bindestrich beginnen oder zwei Bindestriche hintereinander an der 3. und 4. Stelle aufweisen (reserviert für IDN-Kodierung).

Ländernamen und Länderkennzeichen (z.B. "de") können nicht als .eu-Domain registriert werden. Alle Namen, die nicht registriert werden können, finden Sie auf der Website der EURid.

Namen, die verleumderisch oder rassistisch sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, werden von der Registrierungsstelle gesperrt.

5 Können .eu-Domains mit Umlauten ("ä ö ü") registriert werden?

Internationalized Domain Names (IDN) werden zunächst nicht angeboten, sondern werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen. Umlautdomains können daher zunächst nicht beantragt werden.

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